Prof. Dr. Müller: Wirtschaftsmediation & Branded Entertainment

 

  • 1. Was ist Wirtschaftsmediation?

Wirtschaftsmediationist Mediation im unternehmerischen Bereich. Die Mediation selbst ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Mediation ist systematisch und folgt eigenen Prinzipien. Unter Einsatz einer dritten Person – des Mediators/der Mediatorin – ermöglicht dieses alternative Konfliktlösungsmodell, den Parteien schnell und relativ kostengünstig eine eigenverantwortliche und rechtsverbindliche Lösung zu finden. Aus den gegnerischen Parteien eines  Rechtsstreites werden Konfliktpartner. Erfahrungsgemäß finden die in der Mediation aktiv und gemeinsam erarbeiteten Lösungen eine weitaus höhere Akzeptanz als durch Dritte ausgesprochene und oftmals als fremdbestimmt empfundene  Entscheidungen. Gerade im unternehmerischen Bereich, wo neben den juristischen Interessen eine jahrelange Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder innerhalb eines Unternehmens auf dem Spiel steht, baut die Mediation neues Vertrauen  auf, wo gerichtliche Entscheidungen eine zumeist nicht mehr zu schließende Lücke auftun. Während bei einer gerichtlichen Entscheidung mindestens eine oder sogar beide Parteien verlieren, bedeutet erfolgreiche Mediation immer win- win.Ein weiterer Vorteil der Mediation besteht darin, dass in diesem Verfahren weitaus schneller zu einer Lösung gefunden wird als es in der gerichtlichen Auseinandersetzung der Fall ist. Bei der derzeitigen Belastungssituation der Gerichte muss pro Instanz mit mindestens einem Jahr Dauer gerechnet werden. Bei der Mediation werden die Termine in Absprache mit den Medianten zügig durchgeführt. Eine Lösung ist bereits nach fünf Sitzungen zu erwarten. Das kann dann u. U. auch schon nach einer Woche der Fall sein. Daneben sind Gerichtsprozesse und auch die anderen Alternativen zum Prozess (Schiedsverfahren o. ä) in aller Regel weitaus teurer als eine Mediation.

2. In welchen Fällen werden Sie als Wirtschaftsmediatorin engagiert?

Als nachhaltiges Konfliktlösungsmodell ist die Wirtschaftsmediation überall dort geeignet, wo im unternehmerischen Bereich Konflikte entstehen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Sach-, Beziehungs-,Werte- oder Verteilungskonflikte handelt, der Konflikt eher ein heißer oder ein kalter ist. Aber auch bei Vertragsverhandlungen oder einer Gesellschafterversammlung kann die Anwesenheit eines Mediators / einer Mediatorin sehr hilfreich sein, um dann – eher in der Funktion als ModeratorIn – die Verhandlung oder Versammlung kommunikationstechnisch zu begleiten und so einen weitestgehend geordneten Ablauf und eine schneller Beschlussfassung zu ermöglichen.

Der Anwendungsbereich der Wirtschaftsmediation ist grundsätzlich sehr weit.  Exemplarisch  genannt seien:

  • Vertragsverhandlungen aller Art
  • Teamkonflikte im Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung
  • Film- und Medienrecht
  • Marken- und Urheberrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Lizenzrecht.
  1. 3. Ist Ihrer Meinung nach Branded Entertainment ein mögliches neues Arbeitsfeld für Wirtschaftmediatoren?

Wie bereits erwähnt, gibt es keine klassischen Anwendungsfelder für die Wirtschaftsmediation. Eigentlich kann so gut wie jeder Konflikt bei entsprechender Bereitschaft der Medianten mittels Wirtschaftsmediation gelöst werden. Die Überprüfung und Feststellung, ob ein Konflikt für eine Mediation geeignet ist, unterfällt bereits der ersten Phase der Mediation. Man unterscheidet insgesamt fünf Phasen, die ein Verfahren durchläuft. Meine Aufgabe als Mediatorin ist es, die sich hinter den zunächst von den Medianten geäußerten  Positionen  verbergenden Interessen herauszuarbeiten. Da kann ich mir im Bereich  des Branded Entertainment sehr wohl ein ganzes Bündel unterschiedlicher Interessen  der beteiligten Personen vorstellen. Produktionstage sind daneben sehr teuer und die hohen Budgets erfordern eine schnelle Lösung. Das alles  macht Branded Entertainment schon zu einem generell besonders konfliktbeladenem Terrain und damit spannend für die Wirtschaftsmediation.  Im Übrigen sind sowohl die Filmschaffenden als auch die mit Markenentwicklung sowie -strategien betrauten Personen in aller Regel mit großer Kommunikationskompetenz ausgestattet. Je höher die Kommunikationskompetenz der Medianten umso besser die Verständigung in den Sitzungen und so hat man dann auch schnell ein  allen akzeptiertes, nachhaltiges Ergebnis.

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  2. 4. In welcher Beziehung (Medienproduzent, Marke, Agentur / Vermarkter, Rezipient) sehen Sie das größte Konfliktpotential?

Das kann pauschal nicht beantwortet werden. Überall, wo unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen lauert der Konflikt.

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  2. 5. Wie sollten Ihrer persönlichen Meinung nach Medienproduzenten und Marken mit Branded Entertainment umgehen, um beim Konsumenten keine negativen Reaktionen hervorzurufen? Transparent oder restriktiv?

Sorry, aber da kann ich als Rechtsprofessorin  nicht aus meiner Haut. Bezüglich der Beantwortung dieser Frage zählt überhaupt nicht meine Meinung, sondern die des deutschen Lauterkeitsrechts. Zweck  des insoweit anzuwendenden  Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb– des UWG – ist es gerade eben, den Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher und der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Daneben schützt es das Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb. ( § 1 UWG). Dabei handelt gem. § 4 Nr. 3 UWG unlauter  insbesondere, wer den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert. Wann das der Fall ist, kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern ist Sache des Einzelfalles. Grundsätzlich gilt bei Kinofilmen und auch bei Computerspielen ein weniger strenger Maßstab als bei redaktionellen Beiträgen in Presse oder Rundfunk. Das hängt im Wesentlichen mit den Erwartungen der Verbraucher zusammen. Der Zuschauer eines Filmes rechnet in aller Regel damit, dass dem Produzenten von Markenherstellern Produkte zum Zwecke der Requisite zur Verfügung gestellt werden, damit dann als Reflex ein gewisser Werbeeffekt erzielt wird. Dennoch ist Vorsicht geboten und wer sicher gehen will, sollte Art und Ausmaß zuvor rechtgutachterlich untersuchen lassen.

Vielen Dank für das Interview Frau Prof. Dr. Müller.

 

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BEO-Autor: Christian Hofbauer