Facebook bietet nunmehr verifizierten Seiten an, offiziell Branded Content in die Seite einzubetten. Hierfür wurde ein eigenes Branded Content Tool entwickelt, mit dem der Seitenbetreiber die beworbene Marke oder das Produkt „taggen“ muss. Der Werbetreibende kann den Post nun auch auf seiner Seite teilen oder zusätzlich bewerben und Abrufzahlen einsehen. Neben der Verpflichtung, Branded Content in Form des „taggens“ zu markieren, sind einige Formen der Integration nicht gestattet:
Unzulässig ist die Integration von Markeninhalten:
In Videos
1. als Pre-Roll-, Mid-Roll oder Post-Roll-Werbeanzeigen,
2. wenn die Produkte, Marken oder Sponsoren zu Beginn (innerhalb der ersten drei Sekunden) oder permanent (fünf Sekunden lang) während des Videos dargestellt werden; dazu zählen u. a. folgende Arten von Markeninhalten:
a. Titelkarten, die den Sponsor nennen; oder
b. grafische Überlagerungen und Wasserzeichen.
Auf Fotos (einschließlich Link-Vorschaubilder)
als Banner-Werbeanzeigen zur Darstellung von Produkten, Marken oder Sponsoren von Dritten.
Erlaubt, unter Nutzung des Branded Content Tools sind:
1. Promotions (unter Einhaltung von Abschnitt III. E. der Nutzungsbedingungen für Seiten);
2. Videos oder Fotos zur Darstellung von Produkten, Marken oder Sponsoren von Dritten, die sich von der Seite unterscheiden;
3. Endkarten;
4. Produktplatzierung;
5. Logos des Sponsors (ausgenommen sind Werbeelemente und Logos Dritter, die innerhalb des Videos zu sehen sind, da sie während der Filmaufnahmen des Videogegenstands mitaufgenommen wurden sind (z. B. Werbetafeln im Stadion); oder
6. Beiträge, die deutlich angeben, dass die Inhalte von Dritten gesponsert bzw. angeboten werden.
Sämtliche Beiträge müssen neben den Richtlinien für Branded Content auch die Allgemeinen Werberichtlinien von Facebook einhalten. Branded Content Beiträge werden, wie andere Werbebeiträge auch, von Facebook vor der Freischaltung überprüft.
Vor Einführung der neuen Richtlinien musste sich Branded Content auf Facebook an den allgemeinen Werberichtlinien messen lassen und war regelmäßig unzulässig. Mit der Öffnung Facebooks für Branded Content ist zugleich aber davon auszugehen, dass nun auch rigoroser gegen nicht verifizierte Seiten vorgegangen wird, wenn solche Seiten gegen die Werberichtlinien verstoßen. Ein solcher Verstoß kann dazu führen, dass gesponsorte Beiträge nicht freigegeben werden oder sogar die gesamte Seite gesperrt wird. Die Ankündigung von Facebook, dass man in den nächsten Wochen verstärkt gegen Verletzungen der Richtlinien vorgehen werde, dürfte insoweit keine leere Drohung sein.
BEO-Autorin: Margret Knitter