Einigung zwischen Gema und YouTube: Gesperrte Musikvideos sind Vergangenheit

Man darf diese Presseerklärung ohne Übertreibung als historisch bezeichnen: Am 01.11.2016 hat YouTube seine langjährige Auseinandersetzung mit der deutschen Wahrnehmungsgesellschaft der Urheber GEMA beigelegt und rückwirkend bis zum Jahr 2009 sowie für die Zukunft (der Vertrag läuft bis 30. April 2019) sein Repertoire an Musik-Videos lizensiert. Auch die laufenden Gerichtsverfahren wurden beendet.

Bild2 Musik

Nicht nur die unbeliebten Sperrtafeln („Dieses Video ist in Ihrem Land leider nicht verfügbar“) werden nun weitgehend entfernt und die Videos für die User wieder freigeschaltet. Auch die Urheber der in den Videos gespielten Musikwerken profitieren von dem Deal:  Für die vergangenen sieben Jahre erhält die GEMA eine Einmalzahlung von YouTube, die die GEMA an ihre Mitglieder verteilt. Zudem wird YouTube ab sofort Nutzungsmeldungen an die GEMA übermitteln, die eine Zuordnung an die einzelnen Urheber erlauben und es der GEMA ermöglichen, nach dem Verteilungsplan die Erträge an die Urheber auszuschütten.

Über die Höhe der zu zahlenden Summen haben YouTube und GEMA Vertraulichkeit vereinbart. Lediglich das Vergütungsmodell ist bekannt: Die GEMA erhält eine prozentuale Beteiligung an den Werbe- und Abonnementerlösen von YouTube, die mit der Zahlung einer Minimumgarantie gesichert wird. Die von der GEMA ursprünglich geforderten 0,375 Cent pro Abruf wird sie bei den Verhandlungen zwar wohl nicht durchgesetzt haben, jedoch ist anzunehmen, dass die GEMA die vieldiskutierte „Value Gap“ mit dieser Vereinbarung zumindest ein klein wenig schließen konnte. Gegenüber ihren Mitgliedern darf die GEMA außerdem wesentliche Vertragsinhalte transparent kommunizieren. Die Urheber können so ihre Abrechnungen mit YouTube-Erlösen kontrollieren.

Die laufenden gerichtlichen Streitigkeiten haben YouTube und GEMA ebenfalls beendet. Beide Parteien beharren jedoch auf ihrem Standpunkt, wer zur Lizensierung verpflichtet ist. YouTube verweist auf seine User, die den Upload der Musik-Videos vornehmen. Die GEMA sieht dagegen YouTube als Plattform-Anbieter als Lizenzschuldner an. Die GEMA appelliert an die Politik für eine Klärung der Rechtslage, die in der Tat auf europäischer Ebene schon in Vorbereitung ist.

Fazit: Spotify, Amazon, GooglePlay und AppleMusic haben es vorgemacht, YouTube hat nun nachgezogen und mit der GEMA eine Vereinbarung zur Lizensierung der Werke von 70.000 deutschen GEMA-Mitgliedern geschlossen. Die Urheber können sich auf eine große Nachzahlung für die vergangenen Jahre freuen, sollten jedoch genau ihre Abrechnung prüfen. Online-Plattformen mit innovativen Geschäftsmodellen sollte diese Einigung Mut machen, mit der GEMA die Verhandlung zu suchen. So profitieren am Ende alle davon: Die Musiknutzer, weil sie ein großes Angebot haben, die Musikverwerter, weil sie legal Gewinne erwirtschaften können, und die Musikurheber, weil trotz der nicht aufzuhaltenden Digitalisierung ihre Erlösquellen gesichert sind.

BEO-Autorin: Margret Knitter

 

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