Der Grund für die Beanstandung ist, dass RTL diese Product Placements nicht ordnungsgemäß mit dem „P“ gekennzeichnet hat.
Es bleibt gespannt abzuwarten, wie oft die ZAK in diesem Zusammenhang noch aktiv werden muss, bis Product Placement und Branded Entertainment in Deutschland von allen Playern der Wertschöpfungskette nach den allgemeingültigen Vorschriften eingesetzt wird.
Quelle: www.horizont.net