Pflichthinweis nutzt Product Placement

Besonders interessant ist jedoch, dass die Pflichthinweise, welche die EU-Richtlinie ab April 2010 vorsieht, für die Awareness der platzierten Marken einen Mehrwert darstellen. So führen sie zu einer signifikanten Steigerung der ungestützten Erinnerung an ein Product Placement (+80 Prozent). Aber auch gestützt nimmt die Erinnerung deutlich zu (+23 Prozent).

Die Kernergebnisse der Studie, welche in Kooperation mit der Kommunikationswissenschaftlerin Dr. Astrid Zipfel von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf durchgeführt wurde, lauten wie folgt:

1. Product Placements stören das Formaterleben in keiner Weise

2. Product Placements erzielen Aufmerksamkeit – die Aufmerksamkeitsstärke ist jedoch abhängig von der Art der Produkteinbindung. Die Intensität des Werbekontakts bei Produkten, die audiovisuell für Zuschauer erlebbar sind, ist mindestens dreimal höher als bei Produkten, die nur sichtbar sind.

3. Die höchste Durchsetzungskraft wird durch die Kombination von eingebundenem Markenprodukt im Format mit einem klassischen TV-Spot erzielt

4. Product Placement bringt den Zuschauern ein umfassenderes Bild von den untersuchten Marken als diejenigen, die nur den TV-Spot gesehen haben.

(Quelle für Bild + Text: www.ip-deutschland.de)

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