Fernsehrat überprüft das Product Placement „Pflanzen Kölle“ im ZDF

Wie am 15.06.10 die Süddeutsche Zeitung berichtete, wird sich heute am 21.06.2010 der Programmausschuss des ZDF-Fernsehrates mit der Frage beschäftigen, ob die redaktionelle Einbindung der Firma Kölle die Kriterien für Schleichwerbung erfüllt oder nicht. Laut ZDF-Programmdirektor Thomas Bellut ist der Vertrag über Produkthilfen mit dem Pflanzenlieferanten bisher rechtlich zulässig, was auch eine ZDF-interne Clearingstelle bestätigt hatte.

Die Anwaltskanzlei Wilde, Beuger & Solmecke (Medien- und Urheberrecht Spezialisten) überprüfen den Fall. Die zentrale Frage der Untersuchung wird lauten: Produkthilfen sind zwar auch im öffentlich-rechtlichen TV legal, aber müssen diese in einen familientauglichen Sendung mit Service-Charakter nicht als solche gekennzeichnet sein?

 

Quelle: Süddeutsche Zeitung Printausgabe vom 15.06.2010, Nr. 134, S.15

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