“Ein Mitarbeiter der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) bot eine anzeigenfreie Beilage zum Thema Banken an, in der die Branche über ihren Umgang mit der Finanzkrise informieren könne. ‘Ein vierseitiges Banken Spezial ohne Anzeigen in der Gesamtausgabe kann ich Ihnen zum Gesamtpreis von 117.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer anbieten’, hieß es in einem schriftlichen Angebot.”
Ein ähnliches Bild bot die Frankfurter Rundschau. Pro Werbeseite bot man Einfluss auf eine Seite redaktionellen Inhalt an. Die Informationen werden von Kunden geliefert, und einer sogenannten “Service-Redaktion” bearbeitet. Die Zeitungen boten eine Kennzeichnung durch Bergriffe wie “Beilage”.
Die Frage, die ich mir gerade stelle: Wo ist hier die Grenze zu Product-Placement? Im Tv zumindest ist das im Nachrichtenblock verboten….
(Quellen: taz.de)