Beim Sponsoring beispielsweise ist für die Abzugsfähigkeit Voraussetzung, dass Zahlungen einen tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb des Sponsors aufweisen. Dieser Zusammenhang ist jedoch beispielsweise beim Kultursponsoring häufig schwer erkennbar.
Eine Lösung zeigt Peter Scheller im Blog der Steuerberatungsgesellschaft Sybo auf. “Kombiniert man Kultursponsoring mit einem Product Placement beispielsweise bei dokumentarischen Rundfunkübertragungen, wird der Zusammenhang kaum mehr zu bezweifeln sein. Ein schöner, steuerlicher Nebeneffekt.” Mehr zum Thema sind hier zu finden…