Product Placement in Spielen wird kampagnenfähig

Unterschieden werden im Wesentlichen vier Werbeformen:

Bei Advergames, oder auch Branded Games, wird ein Spiel komplett von einem markenführenden Unternehmen für die Zielgruppe konzipiert. IN Deutschland ist das Morhuhn-Spiel von Johnny Walker das wohl bekannteste

Bei der statische In-Game-Werbung (SIGA) werden anaolog zum Product Placement eindeutig erkennbare Marken in die Spielhandlung integriert.

in-game-ad-massive (Quelle: joystickvision.com)

Dynamische In-Game-Werbung (DIGA) liegt vor, wenn jederzeit Werbeflächen mit beliebig veränderbaren Inhalten gefüllt werden. Damit wird In-Game Advertising auch kampagnenfähig.

Bei der Inhaltliche Ausrichtung von Spielen, handelt es sich beispielsweise um Rollenspiele, in der gewisse Erfolge nur dann erzielt werden, wenn politische, religiöse oder soziologische Handlungen „belohnt” werden.

Die schon aus Werbespots im Rundfunk bekannte Werbeunterbrechungen ist insbesondere bei Onlinespielen verbreitet.
Jedoch haben Spielehersteller im Deutschland in diesem neuen Werbemarkt Grenzen zu beachten:

Nach § 3 UWG sind unlautere Wettbewerbshandlungen im Allgemeinen verboten. Was hierunter zu verstehen ist, ergibt sich beispielhaft aus §§ 4 ff. UWG. Neben dem Verbot der „Verschleierung des Werbecharakters” ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG Werbung immer dann unzulässig, wenn der Empfänger sie erkennbar nicht wünscht. Jedoch führt ein Verstoß nicht zwangsläufig zu einem Verbot. Konkurrenten und Verbraucherschutzvereine haben die Möglichkeit, die Rechtsverletzung abzumahnen und Unterlassung zu fordern. Auch hier gilt die alte Weisheit: Wo kein Kläger, da kein Richter. Zudem ist zu erwarten, dass die Liberalierung des Product Placements vieles vereinfachen wird.

 

 

 

Quelle: telemedicus.info, wikipedia.de

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