otto kettmann

Merkwürdiges Timing einer Debatte

otto kettmannVor einer Woche enthüllte der SPIEGEL sagenhafte Neuigkeiten: Bei der großen Show „Wetten, dass …?“ sind Thomas und Christoph Gottschalk über ihre Firma Dolce Media für das ZDF Kooperationen mit Partnern aus der freien Wirtschaft eingegangen. Das Aufdecken dieser Vorgänge bedurfte allerdings kaum eines besonderen investigativen Aufwandes. Sie waren seit langem bekannt. Zudem dürfte jedem denkenden Zuschauer bewusst gewesen sein, dass es in der Show Kooperationen mit den Gewinnspielpartnern gegeben hat – zu augenfällig waren die Markenauftritte, die keinesfalls daher geschlichen kamen. 

Spiegel Schleichwerbung

Aus gegebenem Anlass: Schleichwerbung!

Spiegel SchleichwerbungWir schreiben viel über Product Placement und Branded Entertainment. Weil wir es für eine sinnvolle Werbeform halten. Weil wir Freunde von realen Welten auch in erfunden Geschichten sind. Weil wir es seltsam finden, wenn die “Coca Cola” auf einmal “Köla” heißt. Und wir begrüßen, dass es Regeln für Product Placement gibt. Aber wir können nur den Kopf schütteln wenn die Normen des Rundfunkstaatsvertrags mißachtet werden – so wie bei “Wetten, dass…?”

Redaktionelle TV-Beiträge

Unter einem redaktionellen TV-Beitrag versteht man einen zwei – bis fünfminütigen Beitrag für eine TV-Ratgebersendung oder ein TV-Magazin. In diesen TV-Beiträgen werden Themen aus den Bereichen Gesundheit, Technik, Finanzen etc. erklärt und den Zuschauern  Tipps gegeben.  Solche TV-Sendungen haben zwar geringere Reichweiten als zum Beispiel Unterhaltungssendungen, aber die Zuschauer von Ratgebersendungen sind interessierter und aufmerksamer als bei anderen TV-Formaten. …

Schleichwerbung bei der Wok WM

Schleichwerbung Raab

Mittlerweile beherrscht Stefan Raab in seinen Sendungen das Instrument Product Placement vorbildlich, das war jedoch mal anders: Ein Gericht entschied damals, dass bei der Wok WM 2008 unzulässige Schleichwerbung präsentiert wurde. Die Schuld trägt laut Gerichtsbeschluss allerdings ProSieben, denn diese hätten ihre Mitbestimmungsrechte “zur Unterbindung der Werbung ausüben können und müssen.” (Welt.de)