Richtungsweisendes Urteil zu Product Placement

Fast genau ein Jahr ist es her, da titelten wir: “Zuviel Product Placement”. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden: Die Produktplatzierung im “Hasseröder Männercamp” Sat.1-Sendung “ran” ist zulässig. Mit dem Urteil (5 K 1128/11.NW) der Klage des Münchner Privatsenders gegen die “Beanstandung” der LMK in Ludwigshafen ist ein wesentlich größerer Spielraum möglich, als bislang angenommen.