Dr. Dennis Voigt, Rechtsanwalt und Partner bei Melchers Rechtsanwälte in Frankfurt am Main hat in einem Artikel für die Absatzwirtschaft den Fall “Wetten dass..?” analysiert und kommt zu dem Schluss:”Das ZDF hat also eher wenig zu befürchten. (…) Demnach haben also ZDF und Co. juristisch alles richtig gemacht – moralisch verbleibt trotz der für jeden erkennbaren, bezahlten Produktplatzierung ein schlechter Geschmack.

Über die Produktplatzierung in Schweighöfers aktuellem Film “Schlussmacher” hatten wir vor kurzem
Jetzt fehlen nur noch Sony und Samsung – dann gehören alle großen Fernsehgeräte-Hersteller zur