ZDF juristisch wohl fein raus

Zu diesem Schluss ist auch BEO gekommen, denn insbesondere von öffentlich-rechtlichen ist ein anderer Umgang mit Product Placement zu erwarten. 

Natürlich stellt sich nämlich weiterhin die Frage, ob das ZDF auf die Einhaltung der Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages auch hinreichend hingewirkt hat. Man kann sich zumindest dumm stellen, denn “gegen eine Verantwortlichkeit des ZDF spricht hier zum einen, dass das ZDF zumindest im Vorfeld auf den Inhalt der Sendungen praktisch kaum Einfluss nehmen konnte. Eine nachträgliche Kontrolle bei einer Live-Sendung vor deren Ausstrahlung ist schon denklogisch nicht möglich.” Ob das aber bei den andauernden Vorwürfen geglaubt wird, ist eine andere Frage.

 

 

 

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