Abonnenten von Online-Diensten, die auch bei Aufenthalten im EU-Ausland auf ihre abonnierten Inhalte wie Filme oder Musik zugreifen wollen, sehen sich bisher regelmäßig mit Schwierigkeiten konfrontiert. Entweder ist der Zugriff gar nicht oder nur auf ein eingeschränktes Angebot möglich.
Das EU-Parlament hat nun eine Verordnung beschlossen, welche es EU-Bürgern ermöglicht, auch bei „vorübergehenden Aufenthalten“ in anderen EU-Staaten als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat uneingeschränkten Zugriff auf ihre Online-Dienste zu erlangen. Anbieter von Online-Diensten sind danach künftig verpflichtet, einen entsprechenden Zugriff zu ermöglichen.
Um zu verhindern, dass eine Nutzung auch bei längeren Aufenthalten im Ausland möglich ist, führt die Verordnung eine Überprüfungspflicht für Anbieter ein. Anbieter von Online-Diensten müssen danach effektive Maßnahmen ergreifen, um den Wohnsitzmitgliedstaat ihrer Abonnenten zu verifizieren.
Die Regelungen dieser sogenannten Portabilitäts-Verordnung gelten grundsätzlich nur für kostenpflichtige Dienste. Unentgeltliche Dienste können sich jedoch dazu entschließen, ihre Inhalte ebenfalls europaweit zugänglich zu machen, müssen dann jedoch ebenfalls den Wohnsitzmitgliedstaat überprüfen.
Der Entwurf der Verordnung muss nun noch formell vom Ministerrat beschlossen werden und tritt voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft.
Die Portabilitäts-Verordnung stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Herstellung eines digitalen Binnenmarkts dar. EU-Bürger müssen damit künftig auch im Urlaub nicht mehr auf ihre geliebten Filme und Serien verzichten.
BEO-Autorin: Margret Knitter