Video-Blogger, Blogger und Yotuber müssen gesponserte Inhalte klar kennzeichnen

Doch die ASA – Advertising Standards Authority – hat einige Beiträge von Video-Bloggern beanstandet, da der Werbecharakter nicht eindeutig gekennzeichnet wurde und sie somit das Werbegesetz gebrochen haben. Denn nach den britischen Werberichtlinien müssen werbliche Spots eine klar erkennbare und offensichtliche Marketing Kommunikation sein, ist dies nicht der Fall wird gegen das Gesetzt verstoßen.

Auch wenn die beiden Video-Blogger gleich zu Beginn des Youtube-Cips deutlich machen, dass Sie direkt von dem Lebensmittelkonzern Mondelēz angefragt wurden, dass „Lick Race“- Video mit den Oreo-Keksen veranstalten und sich auch im Abspann bei dem Konzern bedanken : „thanks tot o oreo for making this video possible“, reicht es der ASA nicht als klar ersichtliche Kennzeichnung, dass die beiden im Auftrag von Mondelēz gehandelt haben und es somit auch nicht für die Abonnent erkennbar ist. Der Stil ähnelt doch zu sehr den ursprünglichen Beiträgen der Video-Blogger und lässt sich daher nicht eindeutig als Marketing-Kommunikation identifizieren.  

Mondelez sieht dies ganz anders und ist sich demnach auch keiner Schuld bewusst. Ihrer Meinung nach ist das Video eindeutig als Promotion erkennbar und jeder der Youtube Blogger hat klar und deutlich gemacht, dass sie im Auftrag des Lebensmittelkonzerns Werbung betreiben, wie es auch der Abspanntext deutlich macht.

Die klare Erkennbarkeit bezahlter Beiträgen von Video-Bloggern, Bloggern und anderen ist laut der Werbeaufsicht – Richtlinien unerlässlich, doch kann Ihnen dieses Gesetz, laut dem Mendienrechtsexperten Andrew Terry, zum Verhängnis werden, denn es macht diese Art der Werbung für die Firmen und Marken unattraktiv.

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