Klarstellung zur Kennzeichnungspflicht beabsichtigt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt klarzustellen, dass Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten, die ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen, keinen kommerziellen Zweck verfolgen und daher auch nicht gekennzeichnet werden müssen. Die Klarstellung soll einen sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen im Internet durch Blogger und Influencer schaffen.

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