Rechtssicherheit im Product Placement durch Gerichte

Im Interview mit der Horizont (Nr. 13) stellt Frank Eickmeier, Partner der Rechtsanwalstskanzlei Unverzagt von Have, klar: “Das entscheidet zunächst die zuständige Landesmedienanstalt, welche die Einhaltung der Bestummungen des RÄStV zu überwachen hat. Aber natürlich kann man gegen eine solche Entscheidung bei dem zuständigen Gericht Rechtsmittel einlegen und dann entscheidet diese Frage letzlich ein Gericht.”

Eickmeier erwartet “eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidungen”, bis exakte Details zu den Möglichkeiten des Product Placements im Deutschen Fersehen feststehen. Einen Schaden der Werbeform erwartet der Rechtsberater von Unternehmen der Werbebranche nicht, da die Zuschauer sich sehr schnell daran gewöhnen. “Die Kennzeichnung wird nur am Anfang und am Ende einer Sendung sowie nach Werbeblöcken zu sehen sein”.