Richtungsweisendes Urteil zu Product Placement

Ganz konkret geht es um die Sat.1-Sportsendung “ran” vom 18. Mai 2011. Im Rahmen der Berichterstattung zum Champions-League-Finalspiel gab es zwei Live-Schaltungen in das so genannte “Hasseröder Männercamp”, Hier wurde das Spiel während einer Grillparty verfolgt. Studiomoderator Oliver Welke und Partygast und Experte Rainer Calmund, erwähnten die Biermarke Hasseröder wiederholt sehr positiv. Zudem war das Markenlogo sowohl im Studio als auch im im Rahmen der Hasseröder Grillparty auf Bierflaschen und Gegenständen eindeutig zu erkennen.
 
Zwar hat der Sender den Hinweis “unterstützt durch Produktplatzierung” angebracht, doch der war zuvor der zentralen Aufsichtskommission ZAK nicht ausreichend. Den Medienwächtern jedoch fehlte die dramaturgischen Rechtfertigung für die häufige Erwähnung von Hasseröder.

Folglich dürfen Product Placements auch dann im Sendungsverlauf deutlich wahrnehmbar sein, wenn deren Darstellung oder Nennung für sich genommen vermeidbar ist. Die Grenze zur unzulässigen “zu starken Herausstellung” sei überschritten, wenn die Produktplatzierung das allein beherrschende Element ist. Dies sei jedoch erst anzunehmen, wenn sie den eigentlichen Programmablauf der Sendung nicht mehr erkennen lässt.

Im vorliegenden Fall hätten sich die Schalten in das Konzept der Sendung eingefügt und seien nicht in unvertretbarer Weise auffällig gestaltet gewesen.

Sabine Eckhardt, Geschäftsfühererin SevenOne AdFactory fühlt sich bestätigt: “Wir freuen uns über dieses Urteil. Es räumt mit konservativen Positionen der Medienaufsicht auf und stärkt damit den sich entwickelnden Markt für Produktplatzierungen im TV”

 

 

Quellen: W&V, DWDL

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