Die Medienanstalt hat einen Streaming-Sender, bei dem rund um die Uhr Let’s-Play-Videos gezeigt wurden, als Rundfunk eingestuft mit weitreichenden Folgen.
Tag: Recht
Fast genau ein Jahr ist es her, da titelten wir: “Zuviel Product Placement”. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden: Die Produktplatzierung im “Hasseröder Männercamp” Sat.1-Sendung “ran” ist zulässig. Mit dem Urteil (5 K 1128/11.NW) der Klage des Münchner Privatsenders gegen die “Beanstandung” der LMK in Ludwigshafen ist ein wesentlich größerer Spielraum möglich, als bislang angenommen.
Dass juristische Fragestellungen bei der Durchführung von Product Placement eine durchaus wichtige Komponente darstellt, sieht man auch an der Spezialisierung bei einigen Vertretern der Zunft, wie beispielsweise Prof. Alexander Unverzagt von der Rechtsanwaltskanzlei Unverzagt von Have. Beim nordmedia Business-Frühstück am 26. Juni 2012 stellte er die rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Produktplatzierung z. B. zur Refinanzierung von Produktionskosten vor. Ist doch der Schwerpunkt seiner Kanzlei mit 16 Anwälte das Thema Medien-, Film- und Kommunikationsrecht sowie Recht der neuen Medien.
Da sich ab dem 01.04.2010 im Bereich des Product Placement und Branded Entertainment einiges ändern wird, startet hier auf BEO (brandedentertainmentonline.de) die Serie “Buchtipps”. Hier werden ausschliesslich relevante Bücher vorgestellt, welche sich jeder Beschäftigte in dieser Branche genauer ansehen sollte.
Eine Übersicht von gesammelten Werken in diesem Themenbereich finden Sie in unserer Rubrik “Literatur“.